Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 03.11.2014
09.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.01.2015
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2014
Veränderungen
05.11.2014
Eröffnungen
28.08.2014
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
05.09.2013
Veränderungen
08.02.2013
Veränderungen
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.12.2012
Veränderungen
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
19.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.05.2007 bis zum 31.12.2007
28.08.2008
Veränderungen
04.01.2008
Neueintragungen